Tipp - Provision

Wenn Sie wissen, dass jemand aus Ihrem Umfeld oder Bekanntenkreis eine Immobilie in Aachen / Köln und Umkreis verkaufen oder vermieten möchte, so können LundZ-Immobilien als qualifizierten Immobilienmakler weiterempfehlen,

Dann erhalten Sie als Tippgeber einen Anteil von bis zu 10% aus unserer Provision.

Voraussetzungen für die Prämienzahlung:

  • Die von Ihnen vermittelte Immobilie ist LundZ Immobilien noch nicht bekannt.
  • Die von Ihnen vermittelte Immobilie wird im Alleinauftrag durch LundZ Immobilien vermittelt.
  • Die von Ihnen vermittelte Immobilie wird durch LundZ Immobilien erfolgreich verkauft oder vermietet.

Schicken Sie uns einfach eine e-mail an info@lundz-immobilien.de oder rufen Sie uns an.

Sprechen Sie uns an - es lohnt sich.


Neue Regeln bei der Provisionsteilung

Im Juni 2020 hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" beschlossen. Ab dem 23. Dezember 2020 gelten demnach erstmals bundesweit einheitliche Regeln, die festlegen, wer einen Makler für seine Vermittlungsarbeit entschädigen muss.

Wer zahlt Makler

Was ändert sich und warum?

Zunächst einmal soll das Gesetz für mehr Klarheit sorgen. Statt von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Regelungen gibt es nun eine deutschlandweite Vereinheitlichung, an der sich Kunden wie Makler orientieren. Des Weiteren sollen Käufer vor hohen Kaufnebenkosten geschützt werden. Zuvor waren gerade in stark nachgefragten Märkten Angebote, wie die für den Verkäufer provisionsfreie Vermittlung, keine Seltenheit. Dadurch konnten Eigentümer Makler mit dem Verkauf Ihres Objektes beauftragen und im Anschluss die gesamten Kosten auf den Käufer abwälzen. Mit dem neuen Gesetz müssen sich die beiden Vertragsparteien die Courtage in der Regel nun teilen. Wenn einzig der Verkäufer den Immobilienmakler beauftragt hat und sich nicht mit dem Käufer auf eine Provisionsunterstützung einigen möchte, kann dieser sogar die volle Summe zahlen.

Was ist für Sie sonst noch wichtig?

Die Regelung betrifft einzig den Verkauf von Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen, Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäuser an Privatkäufer. Gewerblich genutzte Grundstücke, Mehrfamilienhäuser oder andere Gewerbeimmobilien sind von den Bestimmungen ausgenommen. Wichtig ist auch zu wissen, dass mit der Einführung des Gesetzes nun jeder Maklerauftrag in Textform festgehalten werden muss.

Noch Fragen? Melden Sie sich!

Im Gegensatz zu einigen anderen Regionen Deutschlands war in unserer Tätigkeitsregion von Eschweiler, Aachen und Umgebung das Prinzip der Provisionsaufteilung schon gang und gäbe. Für Sie als Kunden von LundZ Immobilien bleibt also alles wie gewohnt. Sollten Sie dennoch Fragen zum Thema Gesetzesänderung haben oder unsere Unterstützung bei der Suche oder dem Verkauf von Immobilien benötigen, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.

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